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PFAS: Entwicklungen

22. Juli 2026: EFSA senkt Sicherheitsschwelle für TFA

Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat am 22. Juli 2026 einen neuen gesundheitsbasierten Richtwert für Trifluoracetat (TFA) veröffentlicht: Die duldbare tägliche Aufnahmemenge (ADI) sinkt von bisher 0.05 auf neu 0.014 mg/kg Körpergewicht pro Tag. TFA entsteht u.a. als Abbauprodukt von Kältemitteln und Pestiziden und ist wegen seiner hohen Mobilität und Persistenz zunehmend in Grund- und Trinkwasser sowie in pflanzlichen Lebensmitteln nachweisbar. Mehr dazu: https://www.efsa.europa.eu/en/news/efsa-lowers-safe-level-exposure-tfa – Vollständige Literaturangabe: EFSA (European Food Safety Authority). Scientific Report on consumer health-based guidance values for trifluoroacetic acid. EFSA Journal, 2026. DOI: 10.2903/j.efsa.2026.10227

Frühjahr/Ende 2026: ECHA prüft EU-weites PFAS-Verbot unter REACH (über 10'000 Stoffe betroffen)

Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat 2026 eine öffentliche Konsultation zu einem sehr weitreichenden REACH-Beschränkungsvorschlag für PFAS durchgeführt, der über 10'000 Einzelstoffe erfassen würde. Das zuständige Fachkomitee SEAC hat seinen Entwurf vorgelegt, die Konsultation lief bis Ende Mai 2026, eine abschliessende Stellungnahme wird bis Ende 2026 erwartet. Für Schweizer Unternehmen mit EU-Geschäft ist die Entwicklung besonders relevant, weil ein EU-Verbot dieser Grössenordnung faktisch globale Lieferketten beeinflusst. Mehr dazu: https://echa.europa.eu/-/echa-to-launch-consultation-on-draft-seac-pfas-opinion

27. Mai 2026: Bundesrat schickt Mischen von PFAS-belastetem Fleisch, Fisch und Eiern in die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die Umsetzung der entsprechenden Motion in die Vernehmlassung geschickt (offen bis 18. September 2026): Betroffenen Landwirtschaftsbetrieben soll es befristet auf drei Jahre möglich sein, PFAS-belastetes Fleisch, Fisch und Eier mit unbelasteter Ware zu mischen, damit die Endprodukte die Höchstwerte einhalten – Konsumierende müssen darüber informiert werden. Der Vorschlag reagiert auf Widerstand mehrerer Ostschweizer Kantone gegen ein zuvor angedrohtes Verkaufsverbot; erlaubt ist das Mischen aktuell noch nicht. Vernehmlassungsunterlagen: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/rechts-und-vollzugsgrundlagen-blv/vernehmlassungen-blv.html

12. August 2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – neue PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen

Seit dem 12. August 2026 gelten in der EU verbindliche Höchstwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung (PPWR). Hersteller und Inverkehrbringer müssen ihre Verpackungen entsprechend anpassen oder umstellen, begleitet von neuen Erzeuger- und Meldepflichten (LUCID-Register). Für die Schweiz ist die Entwicklung relevant, weil hiesige Hersteller mit EU-Bezug die Vorgaben faktisch mitübernehmen müssen, auch ohne eigene Schweizer Regelung. Mehr dazu: https://environment.ec.europa.eu/news/new-eu-rules-packaging-enter-application-2026-08-11_en

Beurteilung von Blutwerten

Gemäss der Schweizer Gesundheitsstudie (Pilotphase) sind im Blut am häufigsten die vier EFSA-PFAS zu finden, wobei PFOS eindeutig dominiert. Untersuchungen des Blutes können routinemässig durchgeführt werden (z.B. Labor medica in Zürich). Es ist empfohlen, den folgenden Beurteilungsmassstab anzuwenden:

Tiefer Bereich (I): unter 2 ng/ml: Es sind keine Gesundheitsschäden zu erwarten

Mittlerer Bereich (II): 2 bis 20 ng/ml: Die PFAS-Quelle sollte gefunden und reduziert werden: Der obige Rechner kann bei der Identifikation helfen. Wenn dies nicht ausreicht, ist eine Abklärung vor Ort notwendig (gerne können Sie bei SEILER Beratung eine Offerte anfordern). Medizinisch: Untersuchung auf Störung des Fettstoffwechsels, Dyslipidämie

Hoher Bereich (III): über 20 ng/ml: wie Bereich II, es sind aber weitergehendere medizinische Abklärungen notwendig

Revision Lebensmittelrecht 2026

SEILER Beratung

Wenn naturwissenschaftlich – analytisches Denken, Erfahrung und Kreativität gefragt sind

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